Verfahrensbeschleunigung und Vermögensverwertung
Insolvenz-
und Abwicklungsverfahren von Kreditinstituten sind aufgrund ihrer Komplexität
regelmäßig sehr langwierig. Zur Verfahrensbeschleunigung übernimmt die EIS in
Einzelfällen Vermögenswerte (beispielsweise Forderungen) bzw. Restmassen. Der
Insolvenzverwalter ist dadurch in der Lage, das Insolvenzverfahren früher zu
beenden. Hierdurch werden weitere Kosten der Verfahrensfortführung vermieden.
Die EIS verfügt über die für die Verwertung der übernommenen
Forderungen und sonstiger Vermögenswerte erforderliche Erlaubnis nach dem
Rechtsberatungsgesetz und ist Mitglied im BDIU (Bundesverband Deutscher
Inkasso-Unternehmen) in Berlin.
VERMÖGENSVERWERTUNG
Daneben kann die EIS von Kreditinstituten mit der
Vermögensverwertung bzw. dem Forderungseinzug beauftragt werden. Diese Tätigkeiten
können im eigenen Namen oder treuhänderisch erfolgen. Die Auslagerung des
Forderungseinzugs erspart den Kreditinstituten Zeit, Kosten und
Personalkapazitäten.
Die Vermögensverwertung findet am Sitz der Gesellschaft
zentral in Köln statt. Die hierfür eingesetzten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter verfügen über die nötigen persönlichen und fachlichen
Qualifikationen. Die eingesetzte Technik und Software erfüllt die höchsten
Standards.