Mitwirkung im Gläubigerausschuss
In
Bankinsolvenzverfahren werden regelmäßig Gläubigerausschüsse eingesetzt, welche
die bestellten Insolvenzverwalter bei der Durchführung ihrer Aufgaben
unterstützen und überwachen, den Geldverkehr und Geldbestand prüfen sollen.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind unabhängige
Organe, die verschiedene Gläubigergruppen, unabhängig von der Höhe der
Forderungen, repräsentieren sollen. Ein Mitglied des Gläubigerausschusses muss
in der Lage sein, das Verfahren zu fördern bzw. besondere Sachkunde
einzubringen.
In den bisherigen Bankinsolvenzverfahren wurde ein
Geschäftsführer der EIS in den Gläubigerausschuss gewählt, der aufgrund seiner
langjährigen Erfahrung in der Lage ist, die Kontroll- und Überwachungsaufgaben
umfassend wahrzunehmen und den Fortgang des Verfahrens zu optimieren. Der
Gläubigerausschuss tagt in regelmäßigen Abständen.