Einlegerentschädigung
Die jeweilige Sicherungseinrichtung ist zuständig für die Entschädigung der Einlagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalles. Die EIS wird mit der Durchführung dieser Aufgabe beauftragt. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Einlagensicherung nach dem EinSiG als auch eine freiwillige Einlagensicherung nach den Statuten der Sicherungseinrichtungen. Der Einleger erhält die Entschädigungssumme aus einer Hand.
VERFAHRENSABLAUF
Zu Beginn werden die von den Banken in der Einreicherdatei übermittelten Daten geprüft und ausgewertet. Diese Daten sind Grundlage der Entschädigung. Die EIS ist in der Lage, die Fristen des EinSiG entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Der komplette Ablauf des Entschädigungsverfahrens wird von der EIS betreut: von der Prüfung über die Auszahlung bis zur Reklamationsbearbeitung. Die jeweiligen Einlagensicherungseinrichtungen werden dabei laufend über den Fortgang des Verfahrens unterrichtet.
Einlegerentschädigung durch die EIS Operative Durchführung der Einlegerentschädigung
Im Auftrag sowohl einer gesetzlichen als auch einer freiwilligen Einlagensicherung
Betreuung des kompletten Verfahrens
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